Allgemeine Geschäftsbedingungen
der German Education Factory GmbH für das Studienkolleg-Sprachinstitut-NRW
Die im Folgenden gewählte männliche Darstellungsform dient lediglich der Vereinfachung und der besseren Lesbarkeit, männliche und weibliche Personen sind selbstverständlich gleichermaßen gemeint. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln den zwischen Gedufa Studienkolleg und den Kollegiaten geschlossenen Schulungsvertrag. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mit Unterzeichnung des Schulungsvertrages erkennt der Kollegiat diese an.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn ihrer Geltung wird durch einen zur Geschäftsführung des Gedufa Studienkolleg berechtigten Vertreters ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 1 Kursangebot – Leistungsspektrum
Die German Education Factory GmbH ist Betreiberin des German Education Factory Studienkollegs (nachfolgend „Gedufa Studienkolleg“ genannt), das für die Teilnehmer (im Folgenden „Kollegiaten“ genannt) Schwerpunktkurse zur Vorbereitung auf die Feststellungsprüfung und Sprachkurse zur Vorbereitung auf deutsche Sprachprüfungen zu den in den nachfolgenden Regelungen ausgeführten Zwecken und Konditionen anbietet.
§ 2 Vertragsgegenstand
Vertragsangebot ist das Unterrichtsangebot der Gedufa, dieses umfasst u.a.: Präsenzunterricht am Standort oder in einem virtuellem Lernraum der Gedufa (insbesondere, wenn Präsenzunterricht aufgrund aktueller Corona Verordnungen nicht oder nur eingeschränkt erfolgen kann), Projekttage, fachpraktische Exkursionen und Unterweisungen, berufliche Erprobung, Praktika sowie die Nutzung der von der Gedufa zur Verfügung gestellten Lernprogramme und Selbstlerneinheiten.
§ 2.1 Studienkolleg
Vertragsgegenstand ist das Unterrichtsangebot Schwerpunktkurse zur Vorbereitung der Kollegiaten auf die Feststellungsprüfung. Die Schwerpunktkurse bereiten Kollegiaten auf die externe Feststellungsprüfung der Bezirksregierung Köln vor. In den Kursen T-Kurs und M-Kurs werden die Inhalte der vier relevanten Prüfungsfächer für den gebuchten Kurs gelehrt, für M-Kurs plus Mathematik zusätzlich das Fach Mathematik. Die Inhalte der Kurse richten sich nach den Bestimmungen der Bezirksregierung Köln.
Die Dauer des gesamten Kurses beträgt 30 Wochen, aufgeteilt in zwei Semester. Der wöchentliche Kursumfang beträgt durchschnittlich 30 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten. Konkrete Anpassungen nach Eigenheiten der jeweiligen Woche, bzw. nach Dozentenbestand sind möglich. Der Gesamtumfang der Unterrichtseinheiten bleibt davon unberührt.
Das Bestehen der Prüfungen ist nicht Gegenstand der von Gedufa geschuldeten Leistungen und wird insbesondere nicht zugesichert. Sollte der Kurs mit nicht hinreichenden Sprachkenntnissen begonnen werden (B1 / B2 liegen nicht vor) erhält der Kollegiat eine Bildungsberatung und ein individuelles Sprachkursangebot für das laufende Semester. Der Schwerpunktkurs wird um ein Semester, falls die Sprachkompetenz dann immer noch nicht ausreichend ist, um ein weiteres Semester verschoben. Eine Erstattung der Kursgebühren ist nicht möglich.
§ 2.2 Sprachkurse
Vertragsgegenstand der Sprachkurse Deutsch ist das Unterrichtsangebot zur Vorbereitung der Kollegiaten auf eine deutsche Sprachprüfung des angestrebten Zielniveaus (A1-C1) des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen.
Die Anzahl der Kursstunden beträgt pro Niveaustufe 200 Unterrichtseinheiten (45 Minuten).
Die Sprachkurse beinhalten das Recht, am Unterricht des Gedufa Studienkollegs teilzunehmen. Eine Garantie für eine erfolgreiche Teilnahme an GER-Prüfungen kann nicht gegeben werden.
Nach jedem Sprachniveau (A1-B2) findet eine interne Prüfung statt. Für den Fall, dass diese nicht erfolgreich war, dürfen Kollegiaten nur nach Rücksprache mit den Mitarbeitern des Gedufa Studienkolleg mit dem nächsthöheren Niveau fortfahren.
§ 3 Zeit und Ausführungsort der Maßnahmen
Der Unterricht wird in der Regel von Montag bis Freitag erteilt. Konkrete Anpassungen nach Eigenheiten der jeweiligen Woche, nach Dozentenbestand sind möglich. Der Gesamtumfang der Unterrichtseinheiten bleibt davon unberührt.
Dauer und Umfang der Kurse richten sich nach den Anforderungen aus den Bestimmungen der Bezirksregierung und werden den Kollegiaten ausreichende Zeit vor Kursbeginn über Veröffentlichungen auf der Webseite des Gedufa Studienkolleg: www.Studienkolleg-Sprachinstitut-nrw.de oder per Mail mitgeteilt.
Die Kursinhalte und Zeit und Ort der Kurse sowie der Kursleiter werden ausschließlich durch Gedufa Studienkolleg bestimmt. Die Festlegung des Unterrichtsplans erfolgt ausschließlich durch die Leitung des Gedufa Studienkolleg, nicht zwischen Kollegiat und Lehrkräften. Ein Anspruch auf Unterrichtung durch bestimmte Kursleiter oder zu bestimmten Zeiten oder Orten besteht nicht. Gedufa Studienkolleg ist berechtigt Bestimmungen einseitig zu ändern, wobei Gedufa die berechtigten Interessen der Kollegiaten berücksichtigen wird.
Es kann zu Änderungen im Zeitplan und zu Verschiebungen von Lektionen kommen, wodurch die Gesamtzahl der Lektionen nicht reduziert wird. Es gibt keinen Unterricht an nationalen Feiertagen und keine Entschädigung für aus diesem Grund unterlassenen Unterricht.
Leistungsort sind die Räumlichkeiten des Gedufa Studienkollegs, Kölner Landstr. 437-439, 40589 Düsseldorf.
§ 4 Zulassungsvoraussetzungen:
Dem ausgefüllten und unterschriebenen Schulungsvertrag müssen folgende Zusatzdokumenten beigefügt werden:
- Nachweis der vorhandenen Deutschkenntnisse (falls vorhanden) durch:
- Goethe-Zertifikat
- TestDaF
- TELC
- DSH
- ÖSD
- Teilnahmebescheinigung der Sprachschule
- Passkopie
- Kopie des Sekundarschulabschlusses in beglaubigter Übersetzung
- Zeugnisanerkennung (falls vorhanden) durch uni-assist, Anabin oder die Bezirksregierung Düsseldorf
- Lebenslauf
- Kopie der unterschriebenen Anmeldung zur externen Feststellungsprüfung oder Nachweis der Anmeldung zur externen Feststellungsprüfung (falls vorhanden)
Nur Anmeldungen mit vollständigen für die Anmeldung erforderlichen Unterlagen können akzeptiert werden. Die Zulassung des Gedufa Studienkollegs erfolgt in schriftlicher Form mit Unterschrift und Siegel.
Über die Zulassung zur externen Feststellungsprüfung (FSP) entscheidet die zuständige Behörde. Gedufa Studienkolleg übernimmt daher keine Gewährleistung über die Zulassung zur externen Feststellungsprüfung. Die Pflicht zur rechtzeitigen Anmeldung zur FSP obliegt einzig dem Kollegiaten.
Einige Behörden verlangen von Bewerbern für die externe Feststellungsprüfung weiterführende Qualifikationsnachweise, die im Verlauf des Studienkollegjahres erbracht werden müssen. Für die Erbringung dieser Qualifikationsnachweise ist einzig der Kollegiat verantwortlich.
Sollten bei der Bewerbung unwahrheitsgemäße Angaben gemacht werden, so ist die sofortige Exmatrikulation möglich.
§ 5 Datenschutz
- Gedufa Studienkolleg achtet die Persönlichkeitsrechte des Es erhebt, verarbeitet und nutzt Daten nur nach Maßgabe der einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen zur Erfüllung des Vertragszweckes und nur im erforderlichen Umfang. Alle Mitarbeiter des Gedufa Studienkollegs sind zur Wahrung des Datengeheimnisses verpflichtet.
- Das Gedufa Studienkolleg gibt keine Daten des Kollegiatens an Dritte weiter, es sei denn die Zustimmung dazu wird vom Kollegiaten ausdrücklich
- Ausgenommen von (2) sind Daten, die an die Bezirksregierung Köln oder die zuständige Ausländerbehörde übermittelt werden, um zur Klärung von Fragen der Feststellungsprüfung oder des Aufenthaltstitels/Visum Relevante Daten darf das Gedufa Studienkolleg weitergeben. Dies umfasst insbesondere Noten interner Prüfungen, Daten über die Teilnahme an den Kursen des Gedufa Studienkolleg, Zahlungsmodalitäten, Daten zum Fehlverhalten bzw. unwahrheitsgemäßen Angaben.
Personenbezogene Daten
Personenbezogene Daten sind alle Informationen, aufgrund deren eine Person direkt oder indirekt identifiziert werden kann, z. B. Name, Wohnanschrift, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum, Beruf, Kontoverbindung. Wir erheben Ihre personenbezogenen Daten nur, wenn Sie uns diese bei Buchung oder aber bei Registrierung eines Kundenkontos freiwillig mitgeteilt haben.
Wir nutzen Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich für die Dauer der Vertragsabwicklung. Wenn der Vertrag vollständig erfüllt und abgewickelt ist, sperren wir Ihre Daten und löschen diese nach den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen. Etwas Anderes gilt nur, wenn Sie in die weitere Verwendung der Daten ausdrücklich eingewilligt haben.
Zugriffsdaten
Wenn Sie unsere Seite besuchen und keine Angaben zu Ihrer Person machen, so speichern wir nur die Zugriffsdaten. Das sind beispielsweise Datum und Uhrzeit des Zugriffs, die Seite, von der aus der Zugriff erfolgte, der verwendete Web-Browser und der Name des Serviceproviders. Eine personenbezogene Auswertung der Daten findet nicht statt. Wir werten die Daten nur zu statistischen Zwecken aus.
§ 6 Pflichten der German Education Factory GmbH – Gedufa Studienkolleg
Gedufa Studienkolleg ist zur gewissenhaften Durchführung des Unterrichts verpflichtet. Gedufa Studienkolleg
hat Vorsorge zu treffen, dass
- der Lehrplan eingehalten wird
- im Falle der Verhinderung eines Kursleiters für adäquate Vertretung gesorgt wird oder bei kurzfristigem Ausfall entsprechendes Selbstlernmaterial zur Verfügung gestellt wird oder der Unterricht zu einem anderen Zeitpunkt nachgeholt wird
- Kenntnisse, die zum Erreichen des Lernzieles notwendig sind, vermittelt werden
- nur Dozenten mit der Durchführung des Unterrichts beauftragt werden, die nach ihrer Ausbildung und Berufserfahrung dafür qualifiziert sind
- die notwendige Ausstattung und Räumlichkeit zur Durchführung des Unterrichts bereitgestellt werden
Der Lernerfolg ist weder vertraglich geschuldet noch wird ein solcher zugesichert.
§ 7 Pflichten der Kollegiaten und Kollegiatinnen
- Die Kollegiaten sind mit Vertragsabschluss zur fristgemäßen und vollständigen Bezahlung der Studiengebühren nach 9 verpflichtet.
- Die Kollegiaten verpflichten sich, regelmäßig am Unterricht teilzunehmen und sich ständig zu bemühen, sich die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten anzueignen sowie die ihnen übertragenen Aufgaben gewissenhaft zu erfüllen und an ihrem individuellen Erfolg Dazu gehört pünktliches Erscheinen, die aktive Bearbeitung von Lernaufträgen und die verantwortungsvolle Bearbeitung der Aufgaben in Selbstlernphasen.
- Die Kollegiaten verpflichten sich, an Maßnahmen zur Ermittlung des Ausbildungsstandes teilzunehmen, sofern solche
- Die Kollegiaten verpflichten sich, an Evaluationen teilzunehmen.
- Die Kollegiaten verpflichten sich, den Anweisungen der Ausbilder, des pädagogischen Personals und der Leitung des Studienkollegs zu
- Die Kollegiaten verpflichten sich, ihre Schulabgangszeugnisse/Abschlüsse bei einer offiziellen Zeugnisanerkennungsstelle prüfen zu lassen. Das Studienkolleg verantwortet nicht eine Ablehnung zur Zulassung zur Feststellungsprüfung bei nicht ausreichenden oder anderen als den zur Zulassung vorgeschriebenen Qualifikationen.
- Die Hausordnung ist Bestandteil dieses Vertrages und hängt in den Schulungsräumen
§ 8 Vertragsabschluss – Buchung
Jede Buchung am Gedufa Studienkolleg unterliegt den folgenden Buchungsbedingungen:
Die Anmeldung kann per Formular, per Email oder postalisch erfolgen. Die Anmeldung ist für beide Parteien rechtsverbindlich. Das Anmeldeformular ist an diese Adresse zu versenden:
- per E-Mail als PDF an: info@gedufa.de
- per Post an: Gedufa Studienkolleg, Kölner 437-439, 40589 Düsseldorf
- über das Online Anmeldeformular (Link).
Schriftliche Mitteilungen werden an die im Vertrag genannte Adresse des Teilnehmers in Deutschland gesendet. Einen Wohnortwechsel hat der Teilnehmer unverzüglich und schriftlich anzuzeigen.
Die Anmeldung erfolgt durch den von dem Kollegiaten ausgefüllten und unterschriebenen Schulungsvertrag und die Annahme des Schulungsvertrages durch Gedufa Studienkolleg. Die Vertragsannahme erfolgt mit der Bestätigung durch Gedufa Studienkolleg verbunden mit der Rechnungsstellung an die von den Kollegiaten bei Anmeldung angegebenen Emailadresse.
Mit Vertragsannahme durch Gedufa Studienkolleg ist der Schulungsvertrag zwischen Gedufa Studienkolleg und Kollegiat wirksam geschlossen. Mit der Annahme des Vertrages erstellt Gedufa Studienkolleg die Rechnung. Die Studiengebühren sind mit Übersendung der Rechnung sofort fällig. Eine Teilzahlung ist nicht möglich.
Nach vollständigem Zahlungseingang erstellt Gedufa Studienkolleg den Zulassungsbescheid für die Botschaft.
Im Falle der Ablehnung einer Angebotsannahme ist Gedufa Studienkolleg nicht zur Angabe von Gründen verpflichtet.
§ 9 Studiengebühren
Mit der Buchung sind die Studiengebühren sofort fällig.
Die Studiengebühren betragen gesamt 5500,00 EUR (€) und sind innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Rechnung des Gedufa Studienkolleg zu zahlen. Der Gesamtbetrag inklusive sämtlicher Bankgebühren soll auf das deutsche Konto des Studienkollegs in EUR (€) gezahlt werden:
Kontoinhaber: German Education Factory GmbH-STK Bank: Postbank
IBAN: DE40 4401 0046 0896 1334 67 BIC: PBNKDEFF
Die fristgemäße Zahlung der Studiengebühren ist Voraussetzung für die Bereithaltung der Leistungen des Studienkollegs. Die Aufrechterhaltung des Kollegbetriebs ist von der fristgemäßen Zahlung der Studiengebühren abhängig.
§ 10 Änderungsvorbehalte
Gedufa Studienkolleg behält sich vor, Kurse aus wichtigem Grund z.B. wegen zu geringer Teilnehmerzahl (bis spätestens 10 Tage vor dem geplanten Kurstermin) oder aus wichtigen, vom Anbieter nicht zu vertretenden Gründen (z.B. plötzliche Erkrankung des Referenten, höhere Gewalt) abzusagen oder zu verschieben. Muss ausnahmsweise ein Kurs abgesagt werden, wird dem Kollegiaten ein Ersatztermin angeboten. Weitergehende Haftungs- und Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
Der Anbieter behält sich vor, erforderliche inhaltliche und organisatorische Änderungen und Abweichungen vor oder während der Kurse durchzuführen, soweit diese den Nutzen der Kurse nicht wesentlich ändern.
Der Anbieter ist berechtigt, den vorgesehenen Referenten im Bedarfsfall (z.B. Krankheit, höhere Gewalt) durch eine andere, hinsichtlich des angekündigten Themas gleich qualifizierte Person, zu ersetzen.
Jeder Kurs hat eine Mindestteilnehmerzahl. Wird diese unterschritten, verringern sich die benötigten Unterrichtseinheiten, bei gleichbleibenden Zahlungsbedingungen abhängig von der Teilnehmerzahl in einem wirtschaftlichen Maß.
§ 11 Widerruf, Rücktritt und Kündigung
Widerrufe, Rücktritte und Kündigungen bedürfen immer der Textform. Das Fernbleiben vom Unterricht gilt nicht als Kündigung.
Falls die Einreise nicht zum geplanten Zeitpunkt erfolgen kann, verschiebt Gedufa Studienkolleg den Kursstart um ein Semester, danach um ein weiteres Semester. Ein Anspruch auf Rückzahlung des Schulungsvertrages entsteht nicht.
§ 11.1 Widerrufsrecht
Es besteht das Recht den Schulungsvertrag ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage und beginnt ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss Gedufa Studienkolleg mittels einer eindeutigen Erklärung (postalisch oder E-Mail) über den Entschluss diesen Vertrag zu widerrufen vor Ablauf der Widerrufsfrist vom Kollegiaten informiert werden.
Folgen des Widerrufs
Wenn der Vertrag vor Beginn der Leistung fristgemäß widerrufen wurde, zahlt Gedufa Studienkolleg alle Gebühren, die Gedufa Studienkolleg vom Kollegiaten erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurück, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Vertrags bei Gedufa Studienkolleg eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet Gedufa Studienkolleg das Zahlungsmittel in EUR (€). Die Rückzahlung erfolgt ausschließlich auf eine deutsche Bankverbindung.
Hat die Leistung des Gedufa Studienkollegs bereits während der Widerrufsfrist begonnen, ist in angemessener Betrag zu zahlen. Dieser Anteil entspricht der bis dahin in Anspruch genommenen Dienstleitung und der Stornierungsgebühr in Höhe von 10% der Schulungsgebühr.
§ 11.2 Ablehnungsbescheid
Für den Fall, dass ein Kollegiat kein Einreisevisum erhält, um pünktlich zum Semesterbeginn seine Kurse aufzunehmen, verschiebt sich die Schulungslaufzeit in das nächste Semester. Sollte ihm auch zu diesem Zeitpunkt eine Einreise nicht möglich sein, so verschiebt sich die Schulungslaufzeit um ein weiteres Semester. Ein Erstattungsanspruch der Kursgebühren entsteht nicht.
Sollte ein Kollegiat einen gebuchten Kurs nicht antreten können, da die zuständigen Behörden das erforderliche Studentenvisum nicht erteilen und die Botschaft einen Ablehnungsbescheid erstellt hat, erstattet Gedufa Studienkolleg nach Vorlage dieses Ablehnungsbescheides die Kursgebühr, abzüglich einer Verwaltungsgebühr für die Bearbeitung, die 10% der Schulungsgebühr beträgt. Bei noch nicht erfolgtem Zahlungseingang erhält der Kollegiat eine Rechnung über die Verwaltungsgebühr die sofort zur Zahlung fällig ist.
Diese Erstattungsmöglichkeit ist ausschließlich auf den Fall ausbleibender Visumserteilung für
„studienvorbereitende Zwecke“ begrenzt und daher nicht auf andere als die bezeichneten Ablehnungsgründe übertragbar. Nicht erstattungsfähig sind ebenfalls seitens des Studenten angeforderte Sonderleistungen, die über die gebuchte Kursteilnahme hinausgehen.
Des Weiteren wird eine Bewerbungsgebühr von 1.000 EUR (€) einbehalten, sobald die Zulassung in digitaler Form oder postalisch versendet wurde. Diese wird mit den Studiengebühren verrechnet, sobald die Teilnahme am Kurs erfolgt.
§ 11.3 Rücktritt vom Vertrag
Auf Stornierungen, die nach Ablauf der Widerrufsfrist, aber bis sechs (6) Wochen vor Kursbeginn oder früher eingereicht werden, erhebt die Gedufa eine Stornierungsgebühr in Höhe von 1.500 € für Schwerpunktkurse und 150 € pro Niveaustufe bei den Sprachkursen. Sollte der Rücktritt nach Ablauf der Widerrufsfrist, aber später als sechs Wochen vor Kursbeginn erfolgen oder nach Beginn des Kurses, so ist keine Rückerstattung möglich.
Des Weiteren wird eine Bewerbungsgebühr von 1.000 EUR (€) einbehalten, sobald die Zulassung in digitaler Form oder postalisch versendet wurde. Bei Rücktritt vom Schulungsvertrag, behält sich die Gedufa vor, die für die Erteilung des Einreisevisums zuständige Deutsche Botschaft hierüber zu informieren. Der Kollegiat erteilt sein ausdrückliches Einverständnis hierzu.
§ 12 Außerordentliche Kündigung des Schulungsvertrages
Beide Parteien sind zur außerordentlichen Kündigung des Schulungsvertrages aus wichtigem Grunde berechtigt. Eine Rückerstattung der Kursgebühren ist in diesem Fall nicht möglich.
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der begründete Verdacht besteht, dass Kollegiaten gegen deutsches Recht verstoßen haben oder verstoßen, insbesondere gegen Strafgesetze oder aufenthaltsrechtliche Bestimmungen; der begründete Verdacht besteht, dass Kollegiaten sich den geltenden ethischen Verhaltensnormen in einer dem Studienkolleg nicht zumutbaren Weise zuwider verhalten, insbesondere obszön, beleidigend, diffamierend, ethisch anstößig, gewaltverherrlichend, pornografisch, belästigend, rassistisch, volksverhetzend, ausländerfeindlich, rechtsradikal und/oder in sonstiger Weise verwerflich verhalten; Kollegiaten eine Fehlzeit von mehr als 30% erreichen, wobei bei verspätetem Erscheinen zum Unterricht der gesamte Kurs als verpasst gilt, Kollegiaten ihren Verpflichtungen aus § 7 nicht nachkommen.
§ 13 Streitbeilegung/Verbraucherschlichtungsstelle
Die EU-Kommission stellt eine Online-Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit. Diese erreichen Sie über nachfolgenden Link:
http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.
§ 14 Salvatorische Klausel
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.